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CTH 41.I.2

Citatio: (ed.), hethiter.net/: CTH 41.I.2 (TX 19.02.2014, TRde 19.02.2014)



§ 62
274 -- Der Ort Aruna gehört Meiner Majestät.
275 -- Mit (dem Grenzgebiet) von Pituna wird man das Grenzgebiet vermessen
276 -- und zwischen ihnen teilen.
277 -- Den Ort Aruna wird Meine Majestät nicht befestigen.
278 -- Der Ort Šaliya gehört Meiner Majestät.
279 -- Der Ort Zinziluwa (und) der Ort Erimma gehören dem Šunaššura.
280 -- Zwischen ihnen wird man das Grenzgebiet vermessen
281 -- und teilen.
282 -- Den Ort Šaliya darf Meine Majestät befestigen.
283 -- Der Ort Anamušta gehört Meiner Majestät.
284 -- Das Bergland des Ortes Zabarašna gehört dem Šunaššura.
285 -- Zwischen ihnen wird man das Grenzgebiet vermessen
286 -- und teilen.
287 -- Den Ort Anamušta darf Meine Majestät befestigen.

Editio ultima: Textus 19.02.2014; Traductionis 19.02.2014